Ein dreister Fall von Mundraub
Mundraub ganz dreist und auf frischer Tat erwischt:

Mundraub ist ein umgangssprachlicher und vom deutschen Gesetz nicht verwendeter Begriff, der die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch zum Gegenstand hatte. Dieser Straftatbestand wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 abgeschafft. So Wikipedia.
Anders als allgemein angenommen, blieb Mundraub früher mithin keineswegs straffrei, sondern nur unter … Weiterlesen “Ein dreister Fall von Mundraub”