Ein dreister Fall von Mundraub

Mundraub ganz dreist und auf frischer Tat erwischt:

Möwe
Inflagranti im Rosensteinpark: Aus dem Schnabel weggeraubt!

Mundraub ist ein umgangssprachlicher und vom deutschen Gesetz nicht verwendeter Begriff, der die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch zum Gegenstand hatte. Dieser Straftatbestand wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 abgeschafft. So Wikipedia.

Anders als allgemein angenommen, blieb Mundraub früher mithin keineswegs straffrei, sondern nur unter Eheleuten und gegenüber bestimmten Verwandten.

Das Bild zeigt einen dreisten Fall von Schnabelraub, der ungeahndet blieb.

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