1942 erschien in den Kinos des kriegsgeschüttelten Deutschlands der satanische Propagandafim „Ich klage an“.
Das T4 Programm der Nazis, also die radikale Vernichtung von „lebensunwertem Leben“ und die Tötung auf Verlangen in ihrer besonders perversen Art, der aktiven Sterbehilfe, sollte der Bevölkerung als völkische Pflicht eingebläut werden.
Der Inhalt des Films ist kurz wiedergegen: Lebenslustige Frau erkrankt unheilbar an MS. Um ihren Mann nicht zur Last zu fallen möchte sie sterben, also verabreicht ihr ihr Mann eine tödliche Dosis Gift. Dann klagt der Mann sich selbst wegen Mordes an und über die Hälfte des Films findet ein Plädoyer für die aktive Sterbehilfe statt, genau dem Muster folgend, das die roten Nazis für die organisierte Sterbehilfe ins Feld führen.
Seit Gestern muss sich im im Jahre 2020 niemand mehr sorgen. Sterbehilfe ist ab sofort legal, haben die obersten Verfassungshüter entschieden. Unser Gesellschaft hat das Nazireich weit hinter sich gelassen und ist an Unmenschlichkeit schwerlich zu toppen.
Das Lexikon des internationalen Films beurteilt den Film folgendermaßen:
„Der dramaturgisch geschickt gebaute, sehr suggestiv inszenierte Agitationsfilm diente den NS-Behörden zur Rechtfertigung ihrer systematischen Vernichtung von Geisteskranken sowie zur psychologischen Vorbereitung eines ‚Sterbehilfegesetzes‘.“
Szene aus dem NS-Propagandafilm zur sogenannten Sterbehilfe „Ich klage an“: Auch der Jäger verpasst dem Hund die Gnadenkugel – Menschen wie Tiere behandeln?