Ablässe an Allerheiligen und Allerseelen

Friedhofsablaß (1.- 8. November):

Alter Friedhof Freiburg
Alter Friedhof Freiburg

Ein vollkommener Ablaß, der nur den Seelen im Fegfeuer zugewandt werden kann, wird unter den gewöhnlichen Bedingungen (siehe unten) demjenigen Christgläubigen an jedem Tag vom 1 – 8. November gewährt, der einen Friedhof andächtig besucht und zumindest still für die Verstorbenen betet.

Allerseelenablaß (2. November):

Ein vollkommener Ablaß, der nur den Seelen im Fegfeuer zugewandt werden kann, wird unter den gewöhnlichen Bedingungen (siehe unten) demjenigen Christgläubigen gewährt am Allerseelentag (einschließlich 1.11. ab 12 Uhr), wenn er eine Kirche oder Kapelle besucht und dort das Vaterunser und Glaubensbekenntnis betet.

Die gewöhnlichen Bedingungen, einen vollkommenen Ablaß zu gewinnen sind:

1. Sein im Gnadenstand sowie Freisein von jeglicher Anhänglichkeit an jede, auch die läßliche Sünde;
2. sakramentale Beichte;
3. Empfang der heiligen Kommunion;
4. Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters.

Der Empfang der sakramentalen Beichte kann auch bis etwa zwei Wochen vor oder nach dem Ablaßwerk erfolgen.
Fehlt eine dieser Bedingungen, so wird ein Teilablaß gewonnen.
Wer verhindert ist, eine Kirche oder einen Friedhof zu besuchen (z.B. wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit) kann auch Zuhause die Ablässe gewinnen.

Quelle: Priesterbruderschaft St. Petrus, Stuttgart-Zuffenhausen

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