Friedhofsablaß (1.- 8. November):
Ein vollkommener Ablaß, der nur den Seelen im Fegfeuer zugewandt werden kann, wird unter den gewöhnlichen Bedingungen (siehe unten) demjenigen Christgläubigen an jedem Tag vom 1 – 8. November gewährt, der einen Friedhof andächtig besucht und zumindest still für die Verstorbenen betet.
Allerseelenablaß (2. November):
Ein vollkommener Ablaß, der nur den Seelen im Fegfeuer zugewandt werden kann, wird unter den gewöhnlichen Bedingungen (siehe unten) demjenigen Christgläubigen gewährt am Allerseelentag (einschließlich 1.11. ab 12… Weiterlesen